Gemeinsame AG Wasserwirtschaft/
Landwirtschaft bereitet Ausweisung von Gebieten mit besonderen Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor

 

Im Rahmen des Dialogforums am 20.02.2020 wurde auf Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) die ad-hoc AG „Nitratgebiete“ gegründet. Die AG besteht aus Vertretern des Thüringer Bauernverbandes (TBV), LandschafftVerbindung (LsV), Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL), des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Leitung des TMUEN.
Die AG begleitet die erforderliche Ableitung der Gebiete mit besonderen Anforderungen zum Schutz der Gewässer gem. § 13a DüngeVO. Als erster Schritt fand eine Bewertung des für die Ableitung relevanten Messnetzes statt. Das Nitrat-Messnetz Landwirtschaft umfasste 1.465 Messstellen. Messstellen, die der Beobachtung anderer Belastungsquellen (z. B. Bergbau) dienen, waren darin bereits nicht enthalten. Zum Nitrat-Messnetz Landwirtschaft wurde durch die AG eine Beteiligungsmöglichkeit der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich der Messstellen eingerichtet.

Im Rahmen der Beteiligung gingen über den TBV, als Anlaufstelle, Prüfbitten / Hinweise zu 133 Messstellen ein. Diese Messstellen wurden vom TLUBN intensiv geprüft u. a. durch Vor-Ort-Begehung und hydrologischer Bewertung. Im Ergebnis der Überprüfung wurden 21 Messstellen identifiziert, die nicht für die künftige Ausweisung der Nitrat-Kulisse nach Düngeverordnung herangezogen werden, u. a. da diese durch andere Belastungspfade überprägt sind. Die übrigen 112 Messstellen wurden vom TLUBN, zur Beurteilung landwirtschaftlicher Nitrateinträge in das Grundwasser, als geeignet eingestuft.

Während des Beteiligungsprozesses bestand ferner die Möglichkeit zusätzliche geeignete Messstellen vorzuschlagen. Diese wurden ebenfalls überprüft. Von den vorgeschlagenen 64 Messstellen konnten grundsätzlich 26 als geeignet eingestuft werden. Davon wurden 12 zusätzliche Messstellen bereits kurzfristig in das Monitoring im Mai/Juni 2020 aufgenommen. Die Ergebnisse sollen bei der Kulissenausweisung im Jahr 2020 berücksichtigt werden.

Durch die gemeinsame weitere Optimierung des Nitrat-Messnetzes Landwirtschaft können die Gebiete künftig noch besser eingegrenzt und dem Verursacherprinzip geeignet Rechnung getragen werden.

Als nächster Schritt werden die konkreten Gebiete zu ermitteln sein. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung eine Verwaltungsvorschrift, die hierzu bundesweit gültige, technischen Vorgaben enthält. Der Prozess soll auch weiterhin in der AG gemeinsam begleitet werden.

Die Düngeverordnung des Bundes sowie die bis Ende des Jahres zu novellierende Landesdüngeverordnung definieren erhöhte Anforderung an das Düngemanagement in diesen Gebieten zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers bzw. Nährstoffbelastung der Gewässer.
Ca. 18 % des Grundwassers in Thüringen weisen derzeit zu hohe Nitratkonzentrationen auf.  

 

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