Neue Richtlinie „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“

 

Die neue Förderrichtlinie „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ trat am 21.08.2020 in Kraft und ersetzt damit die bisher gültige Richtlinie vom 25.08.2015. Die Richtlinie wird in Kürze im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Vorschrift leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Thüringer Landesprogramme Hochwasserschutz und Gewässerschutz an den Gewässern zweiter Ordnung.

Die Anpassung der Richtlinie war aufgrund der neuen Zuständigkeiten zur Realisierung von Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes im ThürWG erforderlich. Insofern wurden die Gewässerunterhaltungsverbände als Zuwendungsempfänger aufgenommen. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz finanziert nunmehr die struktur- und durchgängigkeitsverbessernden Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz zu 100 Prozent. Darüber hinaus wurden die Fördersätze zur Herstellung der Durchgängigkeit an privaten Wasserkraftanlage angehoben.

Hintergrund:
Mit der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände zum 01.01.2020 wurde die Zuständigkeit der Maßnahmenumsetzung neu organisiert. Dadurch übernehmen die Verbände neben den Aufgaben der Gewässerunterhaltung insbesondere auch die Maßnahmen des Gewässerschutzes an den Gewässern zweiter Ordnung. Zudem können sie von den Gemeinden Aufgaben des investiven Hochwasserschutzes übernehmen. Die Übertragung weiterer Maßnahmen des Hochwasserschutzes auf die Gewässerunterhaltungsverbände wird durch höhere Fördersätze seitens des TMUEN unterstützt. Die Maßnahmen des Gewässerschutzes werden durch das Land vollfinanziert.

Gefördert wird vor allem die Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit an Gewässern zweiter Ordnung. Dazu zählt u. a. der Rückbau oder Umbau von Fließhindernissen, wie Wehre, Abstürze oder Schwellen im Gewässer.

Die neue Förderrichtlinie AKTION-FLUSS steht Ihnen hier zum Download bereit >>>

 

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