Die Maßnahmenauswahl für die Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgte unter maßgeblicher Beteiligung der Kommunen und Landkreise. Ein Schwerpunkt waren dabei die Maßnahmen auf Ebene der Kommunen. Als Basis für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne wird bis Ende 2015 das Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz aufgestellt. Es wird in enger Abstimmung mit den Gemeinden, Städten, Behörden und der Öffentlichkeit erarbeitet und gilt von 2015 bis 2021. Das Landesprogramm zeigt auf, welche Vorhaben Land, Landkreise, Gemeinden und Städte bis zum Jahr 2021 zum Hochwasserschutz realisieren möchten. Dies können sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen sein. Aus der Aufnahme freiwilliger Maßnahmen in das Landesprogramm entsteht keine gesetzliche Verpflichtung zu deren Umsetzung, vielmehr wird damit angezeigt, dass die Umsetzung bis 2021 angestrebt wird.

Die Kommunen und Landkreise, die in den Hochwasserrisikogebieten liegen, hatten die Möglichkeit, ihre Maßnahmen für das Landesprogramm zu melden. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen in den Entwurf des Landesprogramms aufgenommen wurden, lag alleinig in der Verantwortung der jeweils zuständigen Stelle. Kommunale Maßnahmen wurden daher nur aufgenommen, wenn diese im Rahmen der Maßnahmenabfrage seitens der zuständigen Kommune gegenüber dem Land gemeldet wurden.

Die Maßnahmenabfrage erfolgte über ein Maßnahmenformular, in welchem nur die Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kommunen bzw. der Landkreise/kreisfreien Städte aufgeführt sind:

Hilfestellung bei der Auswahl kommunalen Maßnahmen gab der Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015 bis 2021 und die Maßnahmencheckliste im Anhang 1 des Leitfadens.

Unter Nutzung der Zuordnungstabelle bot der Leitfaden auch Hilfestellung bei der Auswahl der Maßnahmen für die Landkreise und kreisfreien Städte.

Sie möchten stets über unsere aktuellsten News benachrichtigt werden?
E-Mail eintragen