Die Aktualisierung der Kulisse der Risikogewässer, im Rahmen des dritten Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, wurde am 09.12.2024 im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Eine Ausweisung und Veröffentlichung der Risikogewässer in Thüringen fand erstmals im Jahr 2011 statt. Die letzte Überprüfung und Aktualisierung dazu hat im Dezember 2018 stattgefunden. Bis Ende 2024 war die Kulisse der Risikogewässer gemäß der HWRM-RL erneut zu überprüfen und anschließend gegebenenfalls zu aktualisieren, da sich Thüringen bereits in der Umsetzung des dritten Zyklus (2028-2033) der HWRM-RL befindet.
Ein Gewässer gilt dann als Risikogewässer, wenn von ihm im Hochwasserfall besondere Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe oder die wirtschaftliche Tätigkeit bzw. erhebliche Sachwerte ausgehen. Ein wesentliches Kriterium für die Ausweisung von Risikogewässern war das vorhandene Schadenspotenzial in den Gemeinden. Die erstmalige Veröffentlichung sowie die Aktualisierung und Überprüfung der Risikogewässer erfolgte nach einer festgelegten landesweiten Methodik. Erstmals wurde dafür eine neue deutschlandweite bzw. EU-weite einheitliche Methodik zur Ermittlung des Schadenspotenzials angewandt. Erfolgt ist dies über den sogenannten BEAM-Datensatz, der es ermöglicht den in den letzten Jahren stark angestiegen Vermögenswerten, auch im Rahmen der Schadenspotenzialbewertung, gerecht zu werden.
Das Ergebnis der Überprüfung zeigte, dass die Kulisse der Risikogewässer erweitert wurde. Alle Gewässer erster Ordnung, welche bezogen auf eine Gemeinde, ein Schadenspotenzial von 1 Mio. € oder mehr aufweisen, wurden als Risikogewässer eingestuft. Zudem wurden für die Ausweisung der Gewässer zweiter Ordnung folgende Kriterien festgelegt:
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- Gewässer kleiner als 10 km müssen ein Schadenspotenzial von mindestens 2,5 Mio. € vorweisen.
- Gewässer größer als 10 km müssen ein Schadenspotenzial von mindestens 1 Mio. € vorweisen.
Insgesamt wurden 19 Gewässer als neue Risikogewässer eingestuft. Das entspricht einer Verlängerung der Risikogewässerkulisse von 168,29 km. Zu den neu eingestuften Gewässern zählen unter anderem die Brahme, der Gessenbach, die Leutra und die Verlängerungen der Lichtenau.
In den Prozess der Überprüfung und Neuausweisung der Risikogewässer wurden die Städte und Gemeinden einbezogen. Hierdurch sollte den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, ihre Erfahrung und Erkenntnisse vor Ort einbringen zu können.