Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert alle sechs Jahre die Aufstellung und Aktualisierung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Erreichung des guten Zustandes unserer Gewässer. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in diesen Prozess erfolgt auf der Grundlage eines dreistufigen Anhörungsverfahrens gem. § 83 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). In einem ersten Schritt erfolgt die Aufstellung eines Zeitplans und Arbeitsprogramms. Darauf aufbauend wird ein Überblick über die für das Einzugsgebiet wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung erarbeitet. Anschließend erfolgt die Aufstellung eines Entwurfes des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms. Zu diesen einzelnen Schritten kann die Öffentlichkeit jeweils Stellung nehmen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat Ende 2024 im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten die aktualisierten Zeitpläne und Arbeitsprogramme für die Überprüfung der zu aktualisierenden Bewirtschaftungspläne Elbe, Weser und Rhein im Internet veröffentlicht. Zugleich wurden auch die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Einzugsgebiete Elbe, Weser und Rhein parallel veröffentlicht, um so die Öffentlichkeit frühzeitig darüber zu informieren, in welchen wasserwirtschaftlichen Handlungsfeldern von den Flussgebieten bis Ende 2026 eine weitere Maßnahmenplanung vorgesehen ist.
Im Zeitraum vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 können Sie nun zu den Anhörungsdokumenten Stellung nehmen. Die Anhörungsdokumente sowie weitere Informationen, was bei der Stellungnahme zu berücksichtigen ist und an wen Sie die Stellungnahme richten können, sind unter dem angefügten Link zu finden.
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