Dialogforum zwischen Landwirtschaft und Landesregierung zu „Grundwasser und Düngung in Roten Gebieten“

Am 20. Februar 2020 fand, unter der Leitung des Thüringer Ministeriums Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und den Landesanstalten ein Dialogforum „Grundwasser und Düngung“ auf der Messe Erfurt statt.

Es waren rund 400 Teilnehmer aus Betrieben und Verbänden der Landwirtschaft (Land schafft Verbindung LsV, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL und dem Thüringer Bauernverband TBV) vertreten. Es wurden neben rechtlichen Grundlagen zum Thema Nitrat im Grundwasser komplexe Ausführungen zu den Themen Messen, Bewerten und der Ursachenanalyse gegeben. Auf die im Vorfeld per Mail umfangreichen gestellten Fragen wurde in den Vorträgen eingegangen und in den anschließenden Diskussionsrunden weitere Fragen beantwortet.

Ziel war es das behördliche Vorgehen zur Ausweisung von roten Gebieten gemäß Düngeverordnung basierend auf Messergebnissen und fachlichen Grundlagen transparent darzustellen. Es wurde auch auf eine zukünftige Änderung der Kulisse der Roten Gebiete unter Anwendung einer Binnendifferenzierung nach neuer Düngeverordnung hingewiesen. Damit würde sind die Fläche der roten Kulisse in Thüringen deutlich verändern. Die Kriterien für ein bundeseinheitliche Verfahren, die mittels einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden sollen, liegen derzeit noch nicht vor.
Zur Klärung offener Punkte zu Messnetz und Ursachenanalyse hat das TMUEN vorgeschlagen eine Arbeitsgruppe Vertreter landwirtschaftlicher Verbände (LsV, AbL und TBV) einzurichten.

In einem weiteren Themenkomplex Düngeverordnung informierte das TMIL zum aktuellen Stand der Novelle der Düngeverordnung aufgrund des laufenden Klageverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland. Es werden insbesondere in den roten Gebieten weitergehende verschärfende Maßnahmen zu erwarten sein, die auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung einen Einfluss haben. Es ist vorgesehen, dass am 03.04.2020 die Düngeverordnung im Bundesrat verabschiedet wird und die Länder 6 Monate Zeit haben zur Anpassung der Länderdüngeverordnungen einschließlich der neuen Kulisse der Roten Gebiete.

Die Folien der wasserwirtschaftlichen Vorträge können hier heruntergeladen werden:

>> Download Dialogforum zwischen Landwirtschaft und Landesregierung >>>

Die Vorträge im PDF-Format können Sie nachfolgend einsehen:

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