Thüringer Rohwassereigenkontroll-
verordnung in Kraft

 

Am 1. Januar 2023 trat in Thüringen die Verordnung zur sogenannten „Rohwassereigenkontrolle“ in Kraft (ThürRohwEKVO). Diese dient zur besseren Kontrolle der Grundwasserqualität sowie der Erfassung verfügbarer Wassermengen. Aufgrund der fortschreitenden klimatischen Veränderungen wird, vor allem in Dürrezeiten, der Umgang mit der begrenzten Ressource Wasser immer wichtiger.

Zur Überprüfung und Erfassung des Rohwassers, d. h. des unbehandelten, natürlichen Oberflächen- und Grundwassers, dienten bisher 230 Messstellen. Ergänzt werden diese nun durch weitere 1.265 Messstellen der Wasserversorger. Des Weiteren besteht nun die Verpflichtung alle erlaubnispflichtigen Wasserentnahmen jährlich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite des TLUBN.

Mithilfe dieser Datenbasis ist es dem TLUBN möglich, einen besseren Überblick über die in Thüringen verfügbaren Wasserreserven und deren Qualität zu erlangen. Die Daten werden zusätzlich dazu beitragen die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie zu erfüllen und mögliche neue Wasserschutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus sind sie eine wichtige Grundlage für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bei anhaltendem Trockenwetter.

Die ThürRohwEKVO ist neben weiteren Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil der 2022 veröffentlichten Thüringer Niedrigwasserstrategie. Diese dient als Grundlage für ein verbessertes Wassermanagement in künftigen Dürrephasen.

 

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