Mit dem am 28.05.2019 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Thüringer Wassergesetz werden flächendeckend neue Anforderungen für die Gewässerrandstreifen im Freistaat eingeführt. Ab dem 01.01.2020 gelten an den Gewässern erster und zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen, die außerhalb von Dörfern und Städten 10 Meter und innerorts 5 Meter breit sind. Ziel ist neben der Verbesserung der ökologischen Funktionen die Reduzierung der Stoffeinträge von landwirtschaftlichen Flächen. 80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen derzeit zu hohe Nährstoffbelastungen auf.
Über das bundesweit einmalige Optionsmodell besteht für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe die Möglichkeit, Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung zu kombinieren. So reduziert sich das Verbot zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf 5 Meter, wenn die ersten 5 Meter am Gewässer ganzjährig begrünt werden oder mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Die zweiten 5 Meter des Gewässerrandstreifens können dann ackerbaulich voll genutzt werden.
Foto: Gewässerrandstreifen an der Orla, Quelle: TAB