Hochwasserschutz:
Umsetzung Hochwasserschutzmaßnahmen an
Gewässern 2. Ordnung

 

Im Frühjahr 2022 wurde das Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz 2022-2027 veröffentlicht. Neben den ausführlichen Erläuterungen zu allen Handlungsbereichen der Hochwasservorsorge sind im Maßnahmenteil über 900 Maßnahmen in Zuständigkeit des Landes, der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) und Gemeinden enthalten, die bis 2027 umgesetzt werden sollen.

Damit sie als Gemeinde/GUV eine Förderung für baulichen Vorhaben an Gewässern zweiter Ordnung bzw. die Erstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes in 2024 erhalten können, müssen Sie bis zum 28.02.2023 eine Förderanfrage bei der Thüringer Aufbaubank einreichen.

Das Formblatt kann unter www.aufbaubank.de  „Förderprogramme“  „Förderung Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung“ heruntergeladen werden.

Für bauliche Vorhaben, die Teil des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2022 – 2027 sind, werden bis zu 70 % der Umsetzungskosten gefördert. Zuwendungsempfänger sind zunächst die Kommunen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit der Umsetzung der Maßnahmen den für die Gemeinde zuständigen GUV zu beauftragen. Der GUV ist dann selbst Zuwendungsempfänger. Das Land gewährt in diesem Falle einen Förderbonus von + 10 %. Bitte sprechen Sie hierzu zeitnah mit ihrem GUV.

Ausführliche Informationen zur Richtlinie „Förderung des Hochwasserschutzes und Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss –  Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ sowie alle Formulare finden Sie unter dem oben angegebenen Pfad.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Thüringer Aufbaubank.

 

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