Am 02.07.2019 wurde ergänzend zu den bestehenden bundesrechtlichen Regelungen eine Landesdüngeverordnung beschlossen. Die Verordnung ist am 24.07.2019 in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist es für solche Grundwasserkörper, die den guten Zustand durch zu hohe Nitratwerte infolge landwirtschaftlicher Nutzung verfehlen, erhöhte Anforderungen an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu definieren, um so das Grundwasser besser zu schützen.
Ca. 18 % des Grundwassers in Thüringen weist zu hohe Nitratkonzentrationen auf.
In diesen belasteten Grundwasserkörpern sind von den Betrieben künftig folgende drei Maßnahmen durchzuführen .
- Untersuchung des Nährstoffgehaltes (N/P) von Wirtschaftsdünger (z.B. Gülle) vor Aufbringen
- Untersuchung des Bodens auf Nährstoffgehalte vor der Düngung und Berücksichtigung in der Düngebedarfsermittlung
- Einarbeitung der Düngemittel innerhalb von einer Stunde nach Aufbringung
Durch die bessere Ermittlung des jeweiligen Düngebedarfs soll ein Überdüngen landwirtschaftlicher Flächen und Austrag der Düngemittel in das Grundwasser verhindert werden.
Die Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung vom 2. Juli 2019 können sie hier einsehen >>>
Nähere Informationen zur Thüringer Düngeverordnung finden Sie unter: www.thueringen.de/dvo