Neue Verwaltungsvorschrift zur Entschädigung bei Deichrückverlegungen veröffentlicht!

 

Den Thüringer Gewässern soll in den kommenden Jahren wieder gezielt mehr Raum gegeben werden. Zum einen können sich die Flüsse natürlich entwickeln. Zum anderen wird das Hochwasser in der Fläche zurückgehalten und unsere Ortslagen können besser geschützt werden. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, insbesondere durch Rückverlegung von Deichen im und am Gewässer im neuen Landesprogramm Hochwasserschutz 2022 – 2027 enthalten. Mit diesen Maßnahmen sollen ca. 1.600 Hektar an zusätzlicher Überflutungsflächen (zurück-) gewonnen werden.

Den Gewässern wieder mehr Raum zu geben, heißt aber auch, die hinter den einstigen Deichen liegenden Flächennutzungen zu berücksichtigen. Das sind in der Regel landwirtschaftliche Flächen.

Als erstes Bundesland in Deutschland hat Thüringen einen Entschädigungsanspruch im Thüringer Wassergesetz geschaffen. Durch die nun in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift „Entschädigung für Deichrückverlegung“ sind Landwirte, die durch die Nutzung ihrer Flächen als Retentionsflächen im Falle eines Hochwassers zu Schaden kommen, abgesichert. Sie können nun bei Schäden durch ein Hochwasserereignis an ihren nun schlechter geschützten Flächen 25 Jahre lang eine Entschädigung erhalten. Auf Grundlage des Thüringer Wassergesetzes regelt die Verwaltungsvorschrift das Maß der Entschädigung für diese landwirtschaftlichen Flächen. Diese Vorschrift wurde zusammen mit dem Thüringer Bauernverband, dem Thüringer Landeswirtschaftsministerium erarbeitet und mit dem Thüringer Finanzministerium sowie dem Thüringer Rechnungshof abgestimmt.

Die Verwaltungsvorschrift finden Sie auf der Seite www.aktion-fluss.de im Downloadbereich.

 

Sie möchten stets über unsere aktuellsten News benachrichtigt werden?
E-Mail eintragen