Wasserwehrdienste jetzt gründen!

 

Die aktuelle Hochwasserlage insbesondere an Wera und Saale zeigt einmal mehr, wie wichtig eine gut organisierte örtliche Gefahrenabwehr zur Bewältigung eines Hochwasserereignisses ist. Die Hochwasserabwehr ist unabhängig von der Gewässerordnung eine Aufgabe der Gemeinden.

Nach § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) müssen alle Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind, einen Wasserwehrdienst einrichten und die erforderlichen Hilfsmittel bereithalten. Eine entsprechende Maßnahme wurde daher für alle Gemeinden an einem Risikogewässer in den Entwurf des zweiten Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2022 – 2027 aufgenommen, das sich gerade in der Anhörung befindet. Im Landesprogramm finden Sie neben umfangreiche Informationen zum Thema Gefahrenabwehr im Hochwasserfall, Informationen zu allen Handlungsbereichen im Hochwasserrisikomanagement und die geplanten Maßnahmen für die kommenden sechs Jahre (2022 – 2027) zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Thüringen. Link zum Anhörungsdokument: (https://aktion-fluss.de/hochwasserschutz/anhoerung-zum-hochwasserschutz/).

Ohne eine vorhandene kommunale Verteidigungsstruktur kann trotz kostenintensiver Baumaßnahmen kein Hochwasserschutz gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist die Umsetzung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes an den Risikogewässern erster Ordnung und die Förderung von baulichen Maßnahmen der Gemeinden bzw. der GUV an den Gewässern zweiter Ordnung an das Vorhandensein eines Wasserwehrdienstes in den betroffenen Gemeinden gekoppelt.

Der Wasserwehrdienst kann durch die Gemeinde sowohl durch Übertragung an die örtlichen Feuerwehr per Satzung organisiert  werden, dies ist insbesondere in kleinen/mittleren Gemeinden oftmals ein sinnvolles Vorgehen, oder als eigenständige Wasserwehr aufgebaut werden. Zur Unterstützung der Gemeinden bei der Einrichtung der Wasserwehrdienste hat das TMUEN die „Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes in Thüringen“ veröffentlicht. Diese enthält neben den entsprechenden Satzungsmustern (Wasserwehrdienstsatzung und Feuerwehr-/Wasserwehrdienstsatzung) auch Empfehlungen für die Erstellung und Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne sowie der Organisationspläne für die örtliche und objektbezogene Gefahrenabwehr. Die Handlungsempfehlung steht zum kostenlosen Download zur Verfügung (https://aktion-fluss.de/downloadbereich/ unter „Handreichungen“).

Der Freistaat Thüringen fördert zudem die Erstausstattung der Wasserwehrdienste mit bis zu 50.000 €. Zur Erstausstattung zählen beispielsweise Tauchpumpen, Schlauchboot, Anhänger/ Container zur Lagerung der Ausrüstung, Sandsäcke aber auch Regenjacken und Stiefel für die Einsatzkräfte des Wasserwehrdienstes. Eine Fördervoraussetzung ist die erlassene Satzung als Nachweis für die Einrichtung des Wasserwehrdienstes. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Hochwasserschutz-und-Fliessgewaesserentwicklung-Foerderung

Die Einsatzkräfte der Wasserwehrdienste haben zudem die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, die durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durchgeführt werden. Da sich das Land an der Finanzierung der Schulungen beteiligt, ist der finanzielle Eigenanteil für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reduziert.

Informationen zu den Schulungen finden Sie unter: https://www.dwa-st.de/de/hws_kurse_th.html

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Referat 24 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Czioska (Tel.: 0361-573911291).

 

 

 

 

 

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