Die Mitgliedsstaaten der internationalen Flussgebietseinheit Rhein haben sich darauf geeinigt, einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan zu erarbeiten.
Dieser internationale Bewirtschaftungsplan wird durch die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) aufgestellt. Er enthält die
übergeordneten
Bewirtschaftungsaspekte der Flussgebietseinheit Rhein. Die Abstimmungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Endfassung wird vsl. im März 2022 auf den Internetseiten
der IKSR unter ( www.iksr.de ) abrufbar sein.
Die nationalen Teile des Bewirtschaftungsplans wurden in Deutschland durch jedes Bundesland für den eigenen Gebietsanteil erstellt. Für Thüringen existiert daher ein
eigenständiger Bewirtschaftungsplan für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein. Im Sinne der Harmonisierung und einer einheitlichen Darstellung der
Bewirtschaftungspläne wurde durch die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein ein gemeinsamer Überblicksbericht erstellt. Hierin wird die erfolgte Koordinierung und
Abstimmung innerhalb der FGG Rhein dargestellt und die wesentlichen Inhalte der Bewirtschaftungspläne der Bundesländer beschrieben. Der Überblicksbericht ist als
Anhang A dem Bewirtschaftungsplan für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein beigefügt.