Die im Einzugsgebiet der Flussgebietseinheit Weser liegenden Bundesländer haben sich darauf geeinigt, einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan zu erarbeiten.
Dieser wurde durch die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser), welche die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Wesereinzugsgebiet zwischen den Bundesländern
koordiniert, erstellt. Er beschreibt die für den deutschen Teil des Wesereinzugsgebiets maßgebenden Bewirtschaftungsaspekte. Bezüglich der Salzbelastung wurde gemäß § 83 Abs. 3 WHG
wie bereits im Jahr 2016, ein detaillierter Bewirtschaftungsplan aufgestellt bzw. fortgeschrieben.
Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser