EG - Wasserrahmenrichtlinie - Maßnahmenprogramme



Gemäß § 82 WHG ist für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen. In den Maßnahmenprogrammen werden die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der in den Bewirtschaftungsplänen festgelegten Ziele aufgeführt.
Auf dieser DVD sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein zu finden.

Maßnahmenprogramm Elbe
Maßnahmenprogramm Weser
Maßnahmenprogramm Rhein