Für jedes Maßnahmenprogramm ist gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.4 UVPG eine Strategische
Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Aufgabe der SUP ist es, im Vorfeld der projektbezogenen
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms zu ermitteln, zu
beschreiben, zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen. Dokumentiert wird die Strategische Umweltprüfung im Umweltbericht.
Zum Umweltbericht wird eine Zusammenfassende Umwelterklärung veröffentlicht, welche die Angaben des Umweltberichts in allgemein verständlicher, nichttechnischer Form zusammenfasst.
Strategische Umweltprüfung Elbe
Strategische Umweltprüfung Weser
Strategische Umweltprüfung Rhein