Veröffentlichungstext EG - Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie
Veröffentlichung
der Risikomanagementpläne nach § 79 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 75
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) sowie der Umwelterklärungen
nach § 44 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021
(BGBl. I S. 4147) geändert worden ist
I.
Veröffentlichung der Risikomanagementpläne
- Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 75 WHG die Risikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein.
- Die Risikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein sind auf der DVD „Veröffentlichung der aktualisierten
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 3
Thüringer Wassergesetz und der Umwelterklärungen gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
sowie der Risikomanagementpläne der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz
und der Umwelterklärungen gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ enthalten, die dieser
Ausgabe des Thüringer Staatsanzeigers beiliegt. Die Risikomanagementpläne nach Ziffer 1 werden zusätzlich ab dem 22.12.2021 auf der
Internetseite der AKTION FLUSS des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter
www.aktion-fluss.de
veröffentlicht.
II.
Veröffentlichung der Umwelterklärungen zu den Risikomanagementplänen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 2 UVPG
sowie der Überwachungsmaßnahmen nach § 45 UVPG
- Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht nach §§ 44 und 45 UVPG
die Umwelterklärungen und die Überwachungsmaßnahmen zu den Risikomanagementplänen der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein.
- Die Umwelterklärungen nach Ziffer 1 sind auf der DVD „Veröffentlichung der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz
und der Umwelterklärungen gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie
der Risikomanagementpläne der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz
und der Umwelterklärungen gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ enthalten,
die dieser Ausgabe des Thüringer Staatsanzeigers beiliegt. Die Umwelterklärungen beinhalten eine zusammenfassende Darstellung,
- wie Umwelterwägungen in die Risikomanagementpläne einbezogen wurden,
- wie die Umweltberichte nach § 40 UVPG sowie die Stellungnahmen und Äußerungen nach den
§§ 41, 42, 60 Absatz 1 und § 61 Absatz 1 UVPG berücksichtigt wurden und
- aus welchen Gründen die Risikomanagementpläne nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurden sowie
- eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 45 UVPG.
- Die Umwelterklärungen nach Ziffer 1 werden zusätzlich ab dem 22.12.2021 auf der Internetseite der AKTION FLUSS
des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter
www.aktion-fluss.de
veröffentlicht.
- Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung über die Annahme der Hochwasserrisikomanagementpläne kann eine Vereinigung nach Maßgabe des Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes
innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe der Hochwasserrisikomanagementpläne einen Rechtsbehelf beim Oberverwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar, einlegen.
Erfurt, den 23. November 2021
Die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz
Anja Siegesmund