Veröffentlichungstext EG - Wasserrahmenrichtlinie
Veröffentlichung
der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein sowie des detaillierten Bewirtschaftungsplans
bzgl. der Salzbelastung und des detaillierten Maßnahmenprogramms bzgl. der Salzbelastung für die Flussgebietseinheit Weser nach § 21 Absatz
3 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung vom 28. Mai 2019 (GVBl. S 74), zuletzt geändert durch
Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 285), sowie der Umwelterklärungen
nach § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14
des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S.4147) geändert worden ist
I.
Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebiete Elbe, Weser und Rhein sowie des detaillierten Bewirtschaftungsplans
bzgl. der Salzbelastung und des detaillierten Maßnahmenprogramms bzgl. der Salzbelastung für die Flussgebietseinheit Weser
- Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht nach § 21 Abs. 3 ThürWG die
Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Weser sowie für den thüringischen Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein.
Zur Thematik der Salzbelastung in der Flussgebietseinheit Weser wird der detaillierte Bewirtschaftungsplan bzgl. der Salzbelastung veröffentlicht.
- Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht nach § 21 Abs. 3 ThürWG die
Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Weser sowie für den thüringischen Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein.
Zur Thematik der Salzbelastung in der Flussgebietseinheit Weser wird das detaillierte Maßnahmenprogramm bzgl. der Salzbelastung veröffentlicht.
- Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Weser sowie für den thüringischen Anteil an der
Flussgebietseinheit Rhein und der detaillierte Bewirtschaftungsplan Salz und das detaillierte Maßnahmenprogramm Salz der Flussgebietseinheit Weser
sind auf der DVD „Veröffentlichung der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten Elbe,
Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz und der Umwelterklärungen gemäß
§ 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Risikomanagementpläne der
Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz und der Umwelterklärungen
gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ enthalten, die dieser Ausgabe des
Thüringer Staatsanzeigers beiliegt. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach den Ziffern 1 und 2 werden zusätzlich
ab dem 22.12.2021 auf der Internetseite der AKTION FLUSS des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter
www.aktion-fluss.de
veröffentlicht.
II.
Veröffentlichung der Umwelterklärungen zu den Maßnahmenprogrammen sowie zum detaillierten Maßnahmenprogramm bzgl. der Salzbelastung der
Flussgebietseinheit Weser gemäß § 44 Abs. 2 UVPG sowie der Überwachungsmaßnahmen nach § 45 UVPG
- Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht nach §§ 44 und 45 UVPG die Umwelterklärungen
und die Überwachungsmaßnahmen zu den Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Weser sowie zum Maßnahmenprogramm für den thüringischen
Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein und zum detaillierten Maßnahmenprogramm bzgl. der Salzbelastung der Flussgebietseinheit Weser.
- Die Umwelterklärungen nach Ziffer 1 sind auf der DVD „Veröffentlichung der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz und der Umwelterklärungen
gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Risikomanagementpläne der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein gemäß
§ 21 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz und der Umwelterklärungen gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ enthalten, die dieser Ausgabe des Thüringer Staatsanzeigers beiliegt. Die Umwelterklärungen beinhalten
eine zusammenfassende Darstellung,
- wie Umwelterwägungen in die Maßnahmenprogramme einbezogen wurden,
- wie die Umweltberichte nach § 40 UVPG sowie die Stellungnahmen und Äußerungen nach den
§§ 41, 42, 60 Absatz 1 und § 61 Absatz 1 UVPG berücksichtigt wurden und
- aus welchen Gründen die Maßnahmenprogramme nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurden sowie
- eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 45 UVPG.
- Die Umwelterklärungen nach Ziffer 1 werden zusätzlich ab dem 22.12.2021 auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für
Umwelt, Energie und Naturschutz
unter
www.aktion-fluss.de
veröffentlicht.
- Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung über die Annahme der Maßnahmenprogramme kann eine Vereinigung nach Maßgabe des Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes innerhalb
eines Jahres nach Bekanntgabe der Maßnahmenprogramme einen Rechtsbehelf beim Oberverwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a,
99425 Weimar, einlegen.
Erfurt, den 23. November 2021
Die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz
Anja Siegesmund