EG - Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie - Hochwasserrisikomanagementpläne



Die Hochwasserrisikomanagementpläne stellen das Hauptinstrument der EG - Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie dar. Sie dienen dazu, die nachteiligen Folgen durch Hochwasserereignisse zu verringern. In den Plänen sind die Ziele und Maßnahmen für das Risikomanagement, insbesondere zur Verringerung möglicher nachteiliger Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten, festgelegt.
Der Freistaat Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein.
Gemäß § 75 WHG ist für jede Flussgebietseinheit ein Hochwasserrisikomanagementplan aufzustellen. Dabei wurden die Beiträge Thüringens mit denen der anderen Bundesländer für die Pläne der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein koordiniert.

Hochwasserrisikomanagementplan Elbe
Hochwasserrisikomanagementplan Weser
Hochwasserrisikomanagementplan Rhein