Die Hochwasserrisikomanagementpläne stellen das Hauptinstrument der EG - Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie dar.
Sie dienen dazu, die nachteiligen Folgen durch Hochwasserereignisse zu verringern. In den Plänen sind die Ziele und Maßnahmen
für das Risikomanagement, insbesondere zur Verringerung möglicher nachteiliger Hochwasserfolgen für die
menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten, festgelegt.
Der Freistaat Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser
und Rhein.
Gemäß § 75 WHG ist für jede Flussgebietseinheit ein
Hochwasserrisikomanagementplan aufzustellen. Dabei wurden die Beiträge
Thüringens mit denen der anderen Bundesländer für die Pläne der
Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein koordiniert.
Hochwasserrisikomanagementplan Elbe
Hochwasserrisikomanagementplan Weser
Hochwasserrisikomanagementplan Rhein