Die Mitgliedstaaten der internationalen Flussgebietseinheit Elbe (Österreich, Polen Tschechien und Deutschland) haben sich darauf geeinigt, einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan zu erarbeiten. Dieser internationale Bewirtschaftungsplan wird durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) aufgestellt. Er enthält die übergeordneten Bewirtschaftungsaspekte der Flussgebietseinheit Elbe. Die Abstimmungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Endfassung wird vsl. im März 2022 auf den Internetseiten der IKSE unter www.ikse-mkol.org abrufbar sein. Für den deutschen Teil des Elbeeinzugsgebiets wurde durch die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe), welche die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im deutschen Einzugsgebiet der Elbe zwischen den Bundesländern koordiniert, ein nationaler Bewirtschaftungsplan erstellt. Er beschreibt die für den deutschen Teil des Elbeeinzugsgebiets maßgebenden Bewirtschaftungsaspekte.