Fördermöglichkeiten
Der Freistaat Thüringen unterstützt durch Förderungen in den verschiedenen Handlungsbereichen, die Kommunen und die von ihnen gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände (GUV), Zweckverbände und Wasserkraftbetreiber. Die in den Landesprogrammen verankerten Maßnahmen der WRRL sowie der HWRM-RL werden durch Beratung und Investition gefördert.
Veranstaltungen im Rahmen der AKTION FLUSS geben den betroffenen Kommunen bzw. GUV Informationen
- zu aktuellen und bevorstehenden Aufgaben sowie
- zu vorhandenen Unterstützungsangeboten des Freistaats.
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Förderrechtliche und fachliche Beratung
Städte und Gemeinden müssen die Investition zur ökologischen Gewässerentwicklung und von Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos nicht allein tragen.
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Vorhaben der Thüringer Landesprogramme Gewässerschutz und Hochwasserschutz im Rahmen eines Investitionszuschusses u. a. über die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der AKTION FLUSS – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln (veröffentlicht im Staatsanzeiger 36/2015). Abhängig vom Fördergegenstand beträgt der Fördersatz für Vorhaben im Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz bis zu 85 % und Landesprogramm Hochwasserschutz bis zu 75 %. Vorhaben in kommunaler Gemeinschaftsarbeit genießen zudem einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 %.
Für die erstmalige Ausstattung und Wahrnehmung von Wasserwehrdiensten gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen von:
- max. bis zu 12.500 € – Grundförderung für Gemeinden
- max. bis zu 25.000 € – für Gemeinden im Risikogebiet mit zu verteidigenden wasserwirtschaftlichen Anlagen von nicht unwesentlicher Größe
- max. bis zu 50.000 € – für Gemeinden im Risikogebiet mit einem zu erwartenden hohen Schadenspotenzial
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Förderung ausgewählter Maßnahmen der Abwasserentsorgung
Mit der „Richtlinie für die Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung im Freistaat“ wird die Errichtung/Erweiterung von Abwasseranlagen gefördert. Ziel ist es, den Anschlussgrad im ländlichen Raum zu erhöhen.
Die Fördersätze betragen:
75% für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen und
80% für die Errichtung von Überleitungssammlern, Verbindungssammlern und Pumpwerken
Download: Unterlagen zur Förderung
Mehr Informationen sowie eine förderrechtliche und fachliche Beratung bietet die Thüringer Aufbaubank.
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel.: (0361) 7447 0
www.aufbaubank.de

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Die Verbandskoordinatoren für Gewässerunterhaltung
Seit Januar 2020 unterstützen die Verbandskoordinatoren der Thüringer Aufbaubank die Gewässerunterhaltungsverbände bei der fachlichen und förderrechtlichen Planung von Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Neben der Beratung zu wasserwirtschaftlichen Fragen bieten sie auch Hilfe
- bei der Erschließung von Finanzierungsquellen,
- bei der Beantragung von Fördermitteln und
- der Organisation von entsprechenden Informationsveranstaltungen.
- und unterstützen Sie auch bei der Klärung z. B. von Fragen des Wasserrechts, bei der Flächensicherung sowie bei der Einbuchung der Vorhaben in Flächenpools und Ökokonten.
Der Zuständigkeitsbereich der nachstehend benannten Regionalen Gewässerberater richtet sich nach den zu bearbeitenden Oberflächenwasserkörpern.
Verbandskoordinatoren für Nord- und Mittelthüringen
Herr Alexander Thiele
Verbandskoordinator Gewässerunterhaltung
Nordthüringen (GUV 1 -5)
Tel.: (0361) 7447 162
alexander.thiele@aufbaubank.de
Herr Daniel Adamus
Verbandskoordinator Gewässerunterhaltung
Mittelthüringen (GUV 11 – 13, 15, 16)
Tel.: (0361) 7447 578
Daniel.Adamus@aufbaubank.de
Verbandskoordinatoren für West-, Süd- und Ostthüringen
Herr Tino Möbius
Verbandskoordinator Gewässerunterhaltung
Ostthüringen (GUV 14, 17 – 20)
Tel.: (0361) 7447 140
Tino.Moebius@aufbaubank.de
Frau Carolin Pollmeier
Verbandskoordinatorin Gewässerunterhaltung
West- und Südthüringen (GUV 6 – 10)
Tel.: (0361) 7447 579
Carolin.Pollmeier@aufbaubank.de
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Schulungen für die Einsatz- und Führungskräfte der kommunalen Hochwasserabwehr
Die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes ist gemäß § 55 Thüringer Wassergesetz den Gemeinden vorgegeben, die erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Eindeutiger Hinweis für eine solche Gefährdung ist die Lage der Gemeinde in einem Hochwasserrisikogebiet.
Der Freistaat Thüringen bietet neben der Förderung der Erstausstattung der Wasserwehren/Feuerwehren als Unterstützungsleistung für die Kommunen Schulungen für die Einsatz- und Führungskräfte der kommunalen Hochwasserabwehr an. Zielstellung der Schulungen ist es, den Einsatz- und Führungskräften der Wasserwehren bzw. Feuerwehren, denen diese Aufgabe per Satzungsänderung übertragen wurde, das notwendige Wissen für die kommunale Hochwasserabwehr zu vermitteln. Dies soll durch einen theoretischen und einen praktischen Schulungsteil gewährleistet werden. Der Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander spielt dabei eine besondere Rolle.
Die Schulungen werden zukünftig über das Thüringer Hochwasserschulungszentrum an der Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Bad Köstritz angeboten, das sich derzeit noch im Aufbau befindet. Die nächsten Schulungen werden voraussichtlich im I. Quartal 2023 stattfinden.
Weitere Informationen hierzu werden auf dieser Seite und auf dem Internetauftritt der TLFKS (https://feuerwehrschule.thueringen.de/) veröffentlicht.
Die „Kommunale Hochwasserabwehr – Handlungsempfehlung“ finden Sie im Downloadbereich unter Handreichungen.

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Zertifizierung von Ingenieuren
Um den Wissens- und Informationstransfer zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Herstellung der Durchgängigkeit zu fördern und eine Beschleunigung der Maßnahmenplanung und -umsetzung gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, hat das Land Thüringen mit der Ingenieurkammer Thüringen einen Vertrag zur Zertifizierung von Ingenieuren abgeschlossen. Mit der Zertifizierung der Ingenieure erhalten die Büros eine entsprechende Qualifizierung im Hinblick auf die Thüringer Umsetzungsmethodik.
Die Liste der zertifizierten Ingenieure kann bei der Ingenieurkammer Thüringen angefordert werden.