Fördermöglichkeiten
Der Freistaat Thüringen unterstützt durch Förderungen in den verschiedenen Handlungsbereichen, die Kommunen und die von ihnen gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände (GUV), Zweckverbände und Wasserkraftbetreiber. Die in den Landesprogrammen verankerten Maßnahmen der WRRL sowie der HWRM-RL werden durch Beratung und Investition gefördert.
Veranstaltungen im Rahmen der AKTION FLUSS geben den betroffenen Kommunen bzw. GUV Informationen
- zu aktuellen und bevorstehenden Aufgaben sowie
- zu vorhandenen Unterstützungsangeboten des Freistaats.
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Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote
Städte und Gemeinden müssen die Investitionen zur ökologischen Gewässerentwicklung und in Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos nicht allein tragen.
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Maßnahmen der Thüringer Landesprogramme Gewässerschutz und Hochwasserschutz im Rahmen von Investitionszuschüssen. Diese können über die Richtlinien des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zur „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „AKTION FLUSS – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ sowie zur „Förderung der Fließgewässerdurchgängigkeit in Thüringen – Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter“ erfolgen. Beide Richtlinien wurden im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2023 veröffentlicht.
Für Vorhaben der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern zweiter Ordnung aus dem Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz, die durch den jeweiligen zuständigen Gewässerunterhaltungsverband (GUV) durchgeführt werden, beträgt der Fördersatz 100 %. Gefördert werden insbesondere:
- Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung,
- Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorhandenen Profils,
- Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z. B. Anlegen eines Gehölzsaumes) oder im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung,
- Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen sowie
- Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen und sonstige konzeptionelle Vorarbeiten.
Abhängig vom Fördergegenstand beträgt die Projektförderung für Vorhaben zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter bis zu 90 %. Gefördert werden Maßnahmen zur Gewässerverlegung, der Bau von Anlagen für den Fischauf- und -abstieg bzw. der Umbau von Querbauwerken (Wehre, Abstürze, Schwellen) sowie Maßnahmen für den Fischschutz und Fischleiteinrichtungen. Für Vorhaben, deren voraussichtliche zuwendungsfähigen Ausgaben unter 7.500 Euro liegen, werden keine Zuwendungen gewährt.
Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos aus oberirdischen Gewässern des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz werden bis zu 70 % gefördert. Bei Übernahme der Aufgabe durch den zuständigen GUV wird ein Förderbonus von 10% gewährt. Vorhaben außerhalb des Landesprogramms Hochwasserschutz werden bis zu 55 % gefördert. Bei Übernahme durch den GUV wird ebenfalls ein Förderbonus von 10 % gewährt. Für Vorhaben, deren voraussichtliche zuwendungsfähige Ausgaben unter 7.500 Euro liegen, werden keine Zuwendungen gewährt.
Gefördert werden insbesondere:
- Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts durch Gewässer- und Auenrenaturierung und/oder durch Reaktivierung von Flutungs- und Retentionsräumen, z. B. durch Deichrückbau und -rückverlegung,
- Neubau oder Erweiterung von Stau- oder Hochwasserschutzanlagen,
- Einsatz von mobilen Hochwasserschutzsystemen,
- Maßnahmen des Gewässerausbaus zur Verbesserung des Abflussvermögens sowie
- Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten (iHWSK), Planungen und sonstigen vorbereitenden Untersuchungen für vorgenannte Vorhaben.
Die einmalige Ausstattung von kommunalen Wasserwehrdiensten fördert der Freistaat Thüringen mit Zuwendungen als Festbetragsfinanzierung in Form eines Pauschalbetrages. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, die einen Wasserwehrdienst einrichten. Der jeweilige Festbetrag ist dabei abhängig von der Zugehörigkeit zur jeweiligen Größenklasse. Die Größenklassen werden wie folgt differenziert:
Größenklasse 3: einmalig 50.000 Euro
Gemeinden in einem Hochwasserrisikogebiet und mit hohem zu erwartenden Schadenspotenzial. Der Einsatz stellt im Hochwasserfall eine besondere Herausforderung dar.
(Betroffene Gemeinden siehe Anlage Förderrichtlinie)
Größenklasse 2: einmalig 25.000 Euro
Gemeinden in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz 2022-2027 (Maßnahmenteil, Kapitel 8.1)
Größenklasse 1: einmalig 12.500 Euro
Gemeinden, die nicht der Größenklasse 2 oder 3 zuordenbar sind.
Zuwendungsfähig, in Höhe von maximal 10 % der Gesamtausgaben, sind zudem Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken bzw. Grundstücksteilflächen, die für die Umsetzung von Vorhaben der Fließgewässerentwicklung sowie des Hochwasserschutzes benötigt werden.
Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (z. B. Überflutungen abseits der Gewässer ausgelöst durch Starkregenereignisse) können vom Freistaat Thüringen über die Förderrichtlinie „Klima Invest – Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgeanpassungsmaßnahmen“ mit bis zu 90 % gefördert werden. Hierzu zählen u. a. Verwundbarkeitsuntersuchungen zur Identifizierung des Gefahrenpotenzials und der Ableitung geeigneter Vorsorgemaßnahmen sowie investive Maßnahmen wie z. B. die Schaffung von Retentions- und Rückhalteflächen.
Für weitere Informationen und allen Fragen zur Förderung oder zu Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Thüringer Aufbaubank.
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Förderung ausgewählter Maßnahmen der Abwasserbeseitigung
Mit der „Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung“ wird die Errichtung/Erweiterung von Abwasseranlagen gefördert. Ziel ist es, den Anschlussgrad im ländlichen Raum zu erhöhen.
Die Fördersätze betragen:
40% für Mischwasserkanäle
60% für Regen- und Schmutzwasserkanäle
60% für Anlagen zur Mischwasserbehandlung sowie zur Regenwasserbehandlung bzw. -rückhaltung
65% für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen und
70% für die Errichtung von Überleitungssammlern, Verbindungssammlern und Pumpwerken
Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10%, wenn das Vorhaben Bestandteil eines Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (Maßnahmenprogramm EU-WRRL) ist.
Download: Unterlagen zur Förderung
Weitere Informationen, eine förderrechtliche sowie fachliche Beratung erhalten Sie bei der Thüringer Aufbaubank.
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9 Postadresse: Postfach 90 02 44
99084 Erfurt 99105 Erfurt
Tel.: (0361) 7447 0
Fax: 0361 / 7447-410
E-Mail: info@aufbaubank.de
www.aufbaubank.de
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Die Verbandskoordinatoren für Gewässerunterhaltung
Seit Januar 2020 unterstützen die Verbandskoordinatoren der Thüringer Aufbaubank die Gewässerunterhaltungsverbände bei der fachlichen und förderrechtlichen Planung von Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Neben der Beratung zu wasserwirtschaftlichen Fragen bieten sie auch Hilfe
- bei der Erschließung von Finanzierungsquellen,
- bei der Beantragung von Fördermitteln und
- der Organisation von entsprechenden Informationsveranstaltungen.
- und unterstützen Sie auch bei der Klärung z. B. von Fragen des Wasserrechts, bei der Flächensicherung sowie bei der Einbuchung der Vorhaben in Flächenpools und Ökokonten.
Der Zuständigkeitsbereich der nachstehend benannten Regionalen Gewässerberater richtet sich nach den zu bearbeitenden Oberflächenwasserkörpern.
Verbandskoordinatoren für Nord- und Mittelthüringen
Herr Alexander Thiele
Verbandskoordinator Gewässerunterhaltung
Nordthüringen (GUV 1 -5)
Tel.: (0361) 7447 162
alexander.thiele@aufbaubank.de
Herr Daniel Adamus
Verbandskoordinator Gewässerunterhaltung
Mittelthüringen (GUV 11 – 13, 15, 16)
Tel.: (0361) 7447 578
Daniel.Adamus@aufbaubank.de
Verbandskoordinatoren für West-, Süd- und Ostthüringen
Herr Tino Möbius
Verbandskoordinator Gewässerunterhaltung
Ostthüringen (GUV 14, 17 – 20)
Tel.: (0361) 7447 140
Tino.Moebius@aufbaubank.de
Frau Carolin Pollmeier
Verbandskoordinatorin Gewässerunterhaltung
West- und Südthüringen (GUV 6 – 10)
Tel.: (0361) 7447 579
Carolin.Pollmeier@aufbaubank.de
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Schulungen für die Einsatz- und Führungskräfte der kommunalen Hochwasserabwehr
Die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes ist gemäß § 55 Thüringer Wassergesetz den Gemeinden vorgegeben, die erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Eindeutiger Hinweis für eine solche Gefährdung ist die Lage der Gemeinde in einem Hochwasserrisikogebiet.
Der Freistaat Thüringen bietet neben der Förderung der Erstausstattung der Wasserwehren/Feuerwehren als Unterstützungsleistung für die Kommunen Schulungen für die Einsatz- und Führungskräfte der kommunalen Hochwasserabwehr an. Zielstellung der Schulungen ist es, den Einsatz- und Führungskräften der Wasserwehren bzw. Feuerwehren, denen diese Aufgabe per Satzungsänderung übertragen wurde, das notwendige Wissen für die kommunale Hochwasserabwehr zu vermitteln. Dies soll durch einen theoretischen und einen praktischen Schulungsteil gewährleistet werden. Der Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander spielt dabei eine besondere Rolle.
Die Schulungen werden zukünftig über das Thüringer Hochwasserschulungszentrum an der Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Bad Köstritz angeboten, das sich derzeit noch im Aufbau befindet. Die nächsten Schulungen werden voraussichtlich im I. Quartal 2023 stattfinden.
Weitere Informationen hierzu werden auf dieser Seite und auf dem Internetauftritt der TLFKS (https://feuerwehrschule.thueringen.de/) veröffentlicht.
Die „Kommunale Hochwasserabwehr – Handlungsempfehlung“ finden Sie im Downloadbereich unter Handreichungen.
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Zertifizierung von Ingenieuren
Um den Wissens- und Informationstransfer zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Herstellung der Durchgängigkeit zu fördern und eine Beschleunigung der Maßnahmenplanung und -umsetzung gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, hat das Land Thüringen mit der Ingenieurkammer Thüringen einen Vertrag zur Zertifizierung von Ingenieuren abgeschlossen. Mit der Zertifizierung der Ingenieure erhalten die Büros eine entsprechende Qualifizierung im Hinblick auf die Thüringer Umsetzungsmethodik.
Die Liste der zertifizierten Ingenieure kann bei der Ingenieurkammer Thüringen angefordert werden.