Glossar
Alles auf einen Blick erklärt

Die Bewirtschaftungspläne sind das Hauptinstrument für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Kernstück der einzugsgebietsbezogenen Gewässerbewirtschaftung. Gemäß der EG-WRRL werden die Pläne für jede Flussgebietseinheit erstellt. Die Bewirtschaftungspläne umfassen unter anderem die Ergebnisse der Zustandsbewertung, eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms sowie die Bewirtschaftungsziele und Ausnahmen.

Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) wurde am 23. Oktober 2007 verabschiedet. Die HWRM-RL und das Wasserhaushaltsgesetz definieren zusammen das Hochwasserrisiko als „Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten“. Ein Hochwasserrisiko ist demnach dann vorhanden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses gegeben ist und gleichzeitig durch ein solches Ereignis nachteilige Folgen zu erwarten sind.

Seit der Einführung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Jahr 2000 gibt es erstmals EU-weit einheitliche Vorgaben für den Gewässerschutz. Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik trat am 22.12.2000 in Kraft. Die wesentlichen übergeordneten Ziele der Richtlinie sind:

  • der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers
  • die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen,
  • die schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe sowie
  • die Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers.

Thüringen hat Anteil an drei Flussgebietseinheiten. An zwei internationalen Flussgebietseinheiten Elbe mit 65 % und am Rhein zu 5 % sowie an der nationalen Flussgebietseinheit Weser mit 30 %.

Gewässerschutz umfasst den Schutz und die Verbesserung der Oberflächengewässer, Küstengewässer und des Grundwassers. Das beinhaltet alle Aktivitäten für die Erreichung und Bewahrung des guten Gewässerzustandes.

Für den Gewässerschutz gibt es seit der Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Jahr 2000 erstmals EU-weit einheitliche Vorgaben. Die wesentlichen übergeordneten Ziele sind der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers, die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen, die schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe sowie die Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers.

Gewässerrandstreifen (GWR) dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Sie sind mit der Novelle vom ThürWG einheitlich für Gewässer erster und zweiter Ordnung mit 10 Meter im Außenbereich bzw. 5 Meter im Innenbereich festgelegt.

Der Gewässerrahmenplan (GRP) stellt ein wichtiges Instrument zur Maßnahmenumsetzung im Bereich Gewässerstruktur- und Durchgängigkeit an den Schwerpunktgewässern in Thüringen dar. Der GRP veranschaulicht die Vorhaben anhand von Karten und Maßnahmenblättern.

Mit der Novelle des ThürWG ist die Übertragung der Gewässer- und Deichunterhaltung für Gewässer 2. Ordnung auf 20 flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt. Diese beginnen am 01. Januar 2020 mit der Arbeit.

Informationsveranstaltungen zur Plausibilisierung, Einschätzung und Mitwirkung der Akteure bei der Maßnahmenplanung zur Verbesserung von Gewässerstruktur und Durchgängigkeit.

Summe aller Bestrebungen zum Schutz der Bevölkerung und Sachgütern vor Hochwasser. Neben technischen Maßnahmen spielen vor allem die Wiederherstellung des Wasserrückhalts, die Flächenvorsorge, konkrete Objektschutzmaßnahmen und die Gefahrenabwehr vor Ort eine maßgebliche Rolle.

Die Hochwassergefahren- und –risikokarten sind ein wichtiges Instrument im Umgang mit den Hochwasserrisiken. Sie dienen der Information der Öffentlichkeit über das Hochwasserrisiko und als Planungsgrundlage beispielsweise für die Verantwortlichen in Wasserwirtschaft und Raumplanung. Gerade in den Gemeinden an den Risikogewässern sind sie das grundlegende Werkzeug für die Planung der Maßnahmen und der Gefahrenabwehr.

Die integralen Hochwasserschutzkonzepte (iHWSK) stellen das grundlegende und zentrale Element des Landesprogramms Hochwasserschutz dar, um die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zielgerichtet zu platzieren und kosteneffizient umzusetzen.

Zur Konzeption des Gewässer- und Hochwasserschutzes in Thüringen haben Land und Kommunen einen gemeinsamen Prozess initiiert dessen Ergebnisse die Landesprogramme darstellen. Es liegt damit ein konkreter Fahrplan für Thüringen zur Verbesserung des Gewässer- und Hochwasserschutzes im Bewirtschaftungszyklus vor.

Die Maßnahmenprogramme werden wie die Bewirtschaftungspläne für jede Flussgebietseinheit (Elbe, Weser und Rhein) verpflichtend aufgestellt. Die Thüringer Maßnahmen finden sich deshalb in den behördenverbindlichen Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein wieder. Die Maßnahmenprogramme enthalten alle Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL umzusetzen sind.

Der Projektsteckbrief umfasst eine Zusammenstellung der wichtigsten Daten zu einer Maßnahmenumsetzung.

Natürliche oder künstliche Verzögerung bzw. Hemmung des Wasserabflusses durch Speicherung.

Der Thüringer Landesbericht ist im Jahr 2009 aufgestellt wurden und enthält zahlreiche Hintergrundinformationen zum Thüringer Gewässerschutz. Beispielsweise werden die Zustandsbewertung der Gewässer anschaulich erklärt und die Maßnahmen des ersten Bewirtschaftungszyklus 2009-2015 vorgestellt.

Das Thüringer Wassergesetz ist das Landeswassergesetz des Freistaates Thüringen und regelt in Ergänzung zum Wasserhaushaltsgesetz des Bundes das Wasserrecht Thüringens. Die Novelle wurde am 10.05.2019 verabschiedet. Wesentliche Neuregelungen dienen der Verbesserung des Hochwasserschutzes,  der Wasserqualität, u. a. durch ein Düngeverbot im Gewässerrandstreifen, die Gründung von 20 flächendeckendenden Gewässerunterhaltungsverbände, und eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land.

Durch Rechtsverordnung festgesetzte oder vorläufig gesicherte Gebiete innerhalb von Hochwasserrisikogebieten (§ 76 WHG) oder Gebiete gem. Überleitung bestehender Festsetzungen (§ 106 Abs. 3 WHG). ÜSG beinhalten mindestens die Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden, können aber auch zur Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beanspruchte Gebiete sein.

Der Begriff wurde mit der EG-WRRL in Deutschland erstmals eingeführt.

Als Oberflächenwasserkörper (OWK) wird  ein in Bezug auf Ökologie, Wassermenge  und Belastungssituation einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines oberirdischen Gewässers bezeichnet. Mehrere kleine Gewässer können einen OWK bilden; größere Gewässer können in mehrere OWK unterteilt werden.

Als Grundwasserkörper (GWK) werden abgegrenzte Grundwasservolumen bezeichnet, die innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter liegen. Die GWK werden durch Verschneidung der hydrogeologischen Teilräume mit hydrologischen Einzugsgebieten abgegrenzt.

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