Vorgaben in der Gewässerunterhaltung
Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Gewässerunterhaltung unterliegt den Bewirtschaftungszielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gemäß §§ 27 bis 31 WHG. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) bildet die Grundlage für das Wasserrecht in Deutschland und gibt mit § 39 WHG einen gesetzlichen Rahmen für die Gewässerunterhaltung vor.
Die Bundesländer erlassen auf Grundlage des Art. 70 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 72 Abs.3 S.1 Nr. 5 und S.2 GG eigene Landeswassergesetze. In Thüringen ist es das Thüringer Wassergesetz (ThürWG).

Mit In-Kraft-Treten des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) am 08.06.2019 wurde eine Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung beschlossen.

Die Pflicht der Gewässerunterhaltung geht gemäß § 31 Abs. 2 ThürWG von den bisher zuständigen Gemeinden und Verbänden auf die 20 gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände über, welche zum 01.01.2020 ihre Arbeit aufgenommen haben. Die Mitgliedsgemeinden des jeweiligen Verbandes sind die im Verbandsgebiet liegende Gemeinden.

Rechtliche Rahmenbedingungen Gewässerunterhaltung

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