Aufgaben
Gewässerunterhaltung bedeutet die Pflege und Entwicklung von oberirdischen Gewässern. Dies umfasst zum einen die Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und zum anderen die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit bzw. des guten ökologischen Zustands im Gewässer.
Die 20 GUV werden mit der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung und der Unterhaltung der Deiche und den dazugehörigen Anlangen (z. B. Siele), sowie den Hochwasserschutzanlagen (wie z. B. Hochwasserrückhaltebecken) betraut.