Aufgaben
Gewässerunterhaltung bedeutet die Pflege und Entwicklung von oberirdischen Gewässern. Dies umfasst zum einen die Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und zum anderen die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit bzw. des guten ökologischen Zustands im Gewässer.
Die 20 GUV werden mit der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung und der Unterhaltung der Deiche und den dazugehörigen Anlangen (z. B. Siele), sowie den Hochwasserschutzanlagen (wie z. B. Hochwasserrückhaltebecken) betraut.
Auf Grundlage des WHG ergeben sich folgende Aufgaben für die GUV:
- Erhaltung des Gewässerbettes,
- Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- Erhaltung der Gewässer in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
- Bekämpfung von Schädlingen, die die Standsicherheit von Uferböschungen und Dämmen beeinträchtigen.