Planungsgrundlagen beim Hochwasserschutz
Pläne und Programme

Die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) sind das Hauptinstrument zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Die HWRM-Pläne dienen der vorbeugenden Schadensbegrenzung von Hochwasserereignissen. In den Plänen sind die Ziele und Maßnahmen für das Risikomanagement, insbesondere zur Verringerung möglicher nachteiliger Hochwasserfolgen für

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt, das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten, festgelegt.

Die Maßnahmen des Landesprogramms Hochwasserschutz bilden die Basis für die Managementpläne. Diese Maßnahmen sind gleichzeitig Bestandteil der nationalen und internationalen Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Die Maßnahmenprogramme sowie die Risikomanagementpläne wurden zudem um die, im Rahmen der Strategischen Umweltprüfungen erstellten, Umweltberichte und Umwelterklärungen ergänzt.

Symbol für externen LinkHochwasserrisikomanagementpläne 2021 bis 2027 – Elbe, Weser und Rhein

Die Bevölkerung konnte in die Pläne sowie in das ausliegende Landesprogramm Hochwasserschutz Einsicht nehmen und Einwände mitteilen. Ausgelegt waren die Dokumente im TLUBN (ehem. TLUG). Darüber hinaus erfolgte die Veröffentlichung auf den Internetseiten der AKTION-FLUSS. Nach der Anhörung erfolgte die Auswertung der eingegangenen Einwendungen. Insgesamt gingen zum Entwurf des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2022 – 2027 sowie den Hochwasserrisikomanagementplänen und Umweltberichten 80 Stellungnahmen ein.

Weiterführende Informationen zu den Plänen und Programmen sind auch auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaften Elbe (www.fgg-elbe.de), Weser (www.fgg-weser.de) und Rhein (www.fgg-rhein.de) zu finden.

Instrumente für Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Die Grafik stellt die Instrumente für die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar, die am 26.11.2007 in Kraft trat.

Thüringer Gewässerbeirat

An der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind verschiedene Behörden, Verbände und Interessengruppen beteiligt. Das Thüringer Umweltministerium brachte  mit dem im Jahr 2003 gegründetenThüringer Gewässerbeirat die verschiedenen Akteure zusammen. Der feste Teilnehmerkreis diskutiert halbjährlich zu Themen des Gewässer- und Hochwasserschutzes. Die Aufgaben des Thüringer Gewässerbeirates sind u. a. die Information der Beteiligten zum Umsetzungsstand sowie das Lösen von auftretenden Konflikten bei der Umsetzung von Tätigkeiten im Gewässerschutz und Hochwasserrisikomanagement. Neben den öffentlich zugänglichen Dokumenten zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie stehen ebenso die Protokolle zu den Sitzungen des Gewässerbeirates zur Verfügung. Diese können Im  Downloadbereich >>>eingesehen werden.

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