Aufgaben im Gewässerschutz
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schreibt die Bewirtschaftungsziele vor. Eine Verschlechterung des aktuellen Zustands muss demnach verhindert werden (). Es ist geboten den guten Gewässerzustand bis spätestens 2027 zu erreichen (Verbesserungsgebot). Wir nutzen unsere Gewässer vielfältig und beeinträchtigen diese damit auch. Das hat Auswirkungen auf die Gewässergüte.
Mit dem Bewusstsein der Ursache eines schlechten Gewässerzustandes und zielgerichteten Maßnahmen wollen wir eine Verbesserung erreichen. Oftmals ist es notwendig in einem Wasserkörper Maßnahmen mehrerer Handlungsbereiche durchzuführen. Ein schlechter Zustand ist häufig das Ergebnis vieler unterschiedlicher Einflüsse. Es ergeben sich dadurch verschiedene Aufgabenfelder.
Schwerpunktgewässer für den zweiten Zyklus 2015–2021
Für jeden Bewirtschaftungszyklus (2009–2015, 2015–2021, 2021–2027) wurde ein Drittel der Oberflächenwasserkörper, in denen die Gewässerstruktur verbessert und/oder die Durchgängigkeit hergestellt werden muss, als Schwerpunktgewässer festgelegt. Für diese wurden bzw. werden Maßnahmen zum Ausgleich der vorhandenen Gewässerstruktur- und Durchgängigkeitsdefizite abgeleitet. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, ist damit nach heutiger Einschätzung das Erreichen des guten Zustands gemäß EG-WRRL möglich.
Bisher erfolgten strukturverbessernde Maßnahmen an 1.060 km Fließgewässern. An weiteren 950 km Fließgewässer wird mit Hilfe von 1.906 Maßnahmen die Durchgängigkeit wiederhergestellt. Auf der nachfolgenden Karten sind die Schwerpunktgewässer des zweiten Zyklus (2015–2021) dargestellt.