Gewässerunterhaltung
Was ist das?

Karte Gewässer 1. und 2. Ordnung

Grundsätzlich werden nach dem Thüringer Wasserwassergesetz die Gewässer in Thüringen nach erster und zweiter Ordnung unterschieden. Die Gewässer erster Ordnung werden durch das Land Thüringen unterhalten. Die Gewässer zweiter Ordnung werden seit dem 01.01.2020 durch 20 flächendeckende Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) unterhalten.

Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung der oberirdischen Gewässer.

Ziel der Gewässerunterhaltung ist sowohl die Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, als auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Pflanzen und Tieren.

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