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Thüringer Rohwassereigenkontroll-
verordnung in Kraft
Die Rohwassereigenkontrollverordnung ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Diese dient der Erfassung von Wasserentnahmen und für die Überprüfung der Gewässerqualität. Die Entnahmen sind jährlich an das TLUBN zu melden. Die Daten tragen zu einem verbesserten Wassermanagement in künftigen Dürrephasen bei.