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Anpassung der Richtlinie zur „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der
„Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln““

 

Wir möchten Sie hiermit informieren, dass Herr Minister Bernhard Stengele am 19.07.2023 die neue Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung im Rahmen der ‚Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln unterzeichnet hat.

Mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Wassergesetzes war u. a. aufgrund der Neustrukturierung der Zuständigkeiten für die Gewässer zweiter Ordnung und der neuen EFRE Förderperiode 2021-2027 eine Anpassung der Richtlinie zur „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der ‚Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln an die neuen Regelungen erforderlich. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Finanzierung biberinduzierter Kosten der Gewässerunterhaltung über die Förderrichtlinie geschaffen. Außerdem wurden die Förderbedingungen für die Erstausstattung des gemeindlichen Wasserwehrdienstes vereinfacht.

Die „Förderung der Fließgewässerdurchgängigkeit in Thüringen – Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter“ wurde aus der Richtlinie herausgelöst und in einer eigenen Richtlinie geregelt. Beide Richtlinien sind mit Unterzeichnung in Kraft getreten und werden voraussichtlich im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 43/2023, der am 21.08.2023 erscheint, veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.aufbaubank.de. Seitens der TAB steht ab sofort das neue Förderportal zur Antragstellung bereit!

 

 

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