Wasserwehrdienste
Die in den letzten Jahren immer wiederkehrenden Hochwassersituationen haben gezeigt, wie wichtig eine organisierte örtliche Gefahrenabwehr zur Bewältigung eines Hochwasserereignisses ist. Die Hochwasserabwehr ist unabhängig von der Gewässerordnung eine Aufgabe der Gemeinden.
Nach § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) müssen alle Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind, einen Wasserwehrdienst einrichten und die erforderlichen Hilfsmittel bereithalten. Eine entsprechende Maßnahme wurde daher für alle Gemeinden an einem Risikogewässer in das zweite Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2022 – 2027 aufgenommen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine eigenständige Organisationsstruktur aufzubauen oder die Aufgabe über eine Satzungsänderung an die örtliche Feuerwehr zu übertragen.
Ohne eine vorhandene kommunale Verteidigungsstruktur kann trotz kostenintensiver Baumaßnahmen kein Hochwasserschutz gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist die Umsetzung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes an den Risikogewässern erster Ordnung und die Förderung von baulichen Maßnahmen der Gemeinden bzw. der GUV an den Gewässern zweiter Ordnung an das Vorhandensein eines Wasserwehrdienstes in den betroffenen Gemeinden gekoppelt.
Handlungsempfehlung
Mit der Handlungsempfehlung zur kommunalen Hochwasserabwehr in Thüringen möchte der Freistaat die Gemeinden bei der Umsetzung der im Rahmen der Daseinsvorsorge festgelegten Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwassergefahren unterstützen. Sie richtet sich an die Gemeinden, die einen Wasserwehrdienst einrichten wollen. Die Handlungsempfehlung enthält Informationen zum rechtlichen Rahmen, der bei der Einrichtung eines Wasserwehrdienstes zu beachten ist und Empfehlungen zum Aufbau, zur Arbeitsweise, zu den Aufgaben und zur Organisation der kommunalen Hochwasserabwehr.
Die Handlungsempfehlung enthält neben den entsprechenden Satzungsmustern (Wasserwehrdienstsatzung und Feuerwehr-/Wasserwehrdienstsatzung) auch Empfehlungen für die Erstellung und Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne sowie der Organisationspläne für die örtliche und objektbezogene Gefahrenabwehr. Diese können nachfolgend heruntergeladen werden.
Fördermöglichkeiten
Die Erstausstattung der Wasserwehrdienste fördert der Freistaat Thüringen mit Zuwendungen als Festbetragsfinanzierung in Form von Pauschalbeträgen. Die Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, die einen Wasserwehrdienst einrichten. Der jeweilige Festbetrag ist abhängig von der Zugehörigkeit zur jeweiligen Größenklasse. Folgende Größenklassen werden unterschieden:
Größenklasse 3
Einmalig 50.000 Euro
Gefördert werden Gemeinden in einem Hochwasserrisikogebiet, deren Schadenspotenzial im Hochwasserfall deutlich erhöht ist, sodass der Einsatz im Hochwasserfall eine besondere Herausforderung darstellt. Diese Gemeinden sind in der Anlage der Förderrichtlinie Aktion Fluss aufgeführt.
Größenklasse 2
Einmalig 25.000 Euro
Gefördert werden Gemeinden in einem Hochwassergebiet, siehe Maßnahmenteil Kapitel 8.1 des Thüringer Landesprogamms Hochwasserschutz 2022-2027 und die nicht in der Anlage der Förderrichtlinie Aktion Fluss genannt sind.
Größenklasse 1
Einmalig 12.500 Euro
Gefördert werden alle übrigen Gemeinden.