Novellierte Thüringer Düngeverordnung verbessert den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser

 

Ziel der Novelle der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) ist ein verbesserter Schutz der Gewässer bzw. des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat. Das betrifft Gebiete, in denen aktuell ein schlechter Zustand im Grundwasser auf Grund zu hoher Nitratkonzentrationen oder in Oberflächengewässern auf Grund zu hoher Phosphorbelastungen u. a. aufgrund landwirtschaftlicher Einträge festzustellen ist.

In den in der ThürDÜV ausgewiesenen Gebieten (Nitrat belastete bzw. eutrophierten Gebiete) sind zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers erhöhte bundesrechtliche Anforderungen einzuhalten. Diese umfassen u. a. die Reduzierung des Düngebedarfs um 20 %, die Verkürzung von Ausbringungszeiträumen für Wirtschaftsdünger sowie weitere Einschränkungen des Düngemitteleinsatzes.

Landesrechtlich werden diese in der ThürDüV für Nitrat belastete Gebiete durch verpflichtenden Regelungen zur Untersuchung von Wirtschaftsdünger und des Bodens auf den verfügbaren Stickstoff sowie die unverzügliche Einbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ergänzt.

Für die eutrophierten Gebiete (siehe Karte) betreffen die zusätzlichen Maßnahmen die verpflichtende Wirtschaftsdüngeruntersuchung sowie die verpflichtende ganzjährige Begrünung landwirtschaftlich genutzter Flächen in einer Breite von 5 m entlang von Gewässern zur wirkungsvollen Erosionsvermeidung.

Quelle: Geoproxy http://pgeoproxyapp.thegov.thlv.de/geoclient/control

Die Ausweisung der Gebiete erfolgte auf Basis der bundesweit gültigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA). Insgesamt wurden auf Basis der AVV durch TLLLR und TLUBN ca. 6,4 % der landwirtschaftlichen Fläche in Thüringen als Nitrat belastete Gebiete und ca. 46 % der landwirtschaftlichen Fläche als eutrophierte Gebiete ausgewiesen.

Auf Initiative des TMUEN fand Anfang 2020 gemeinsam mit dem TMIL bereits frühzeitig eine Ver­anstaltung auf der Erfurter Messe statt, in der Landwirtschaftsbetriebe zur Thematik DüngeVO, aber auch zu Messstellen, Kulissen, Verursachern, umfangreich informiert wurden. Der Ausweisungsprozess wurde anschließend in einer gemeinsamen AG mit den Landwirtschafts­verbänden transparent dargelegt und gemeinsam konstruktiv begleitet.

Alle Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung inkl. der entsprechenden Kulis­sen und die vom TMUEN initiierten/ finanzierten Kooperationen Landwirtschaft/Wasserwirtschaft sind auch Teil des Entwurfs des Landesprogramms Gewässerschutz 2022 – 2027. Zu diesem wurde am 22.12.2020 ein 6-monatiger Anhörungsprozess gestartet (https://aktion-fluss.de/gewaesserschutz/anhoerung-zum-gewaesserschutz/).

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