Kommunale Hochwasserabwehr – Handlungsempfehlung

Mit der Handlungsempfehlung zur kommunalen Hochwasserabwehr in Thüringen möchte der Freistaat die Gemeinden bei der Umsetzung der im Rahmen der Daseinsvorsorge festgelegten Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwassergefahren unterstützen. Sie richtet sich an die Gemeinden, die einen Wasserwehrdienst einrichten wollen.

Die Handlungsempfehlung enthält Informationen zum rechtlichen Rahmen, der bei der Hochwasserabwehr zu beachten ist und Empfehlungen zum Aufbau, zur Arbeitsweise, zu den Aufgaben und zur Organisation des Wasserwehrdienstes. Darüber hinaus werden Hinweise zu den Unterstützungsangeboten des Freistaats Thüringen z. B. zur Förderung der Erstausstattung des Wasserwehrdienstes und Schulung der Einsatz- und Führungskräfte gegeben.

Weitere Informationen zur Förderung der Erstausstattung der Wasserwehrdienste finden Sie auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de.

 

Kommunales Risikomanagement bei Starkregen – FAQ

In den vergangenen Jahren kam es in Thüringen vielerorts zu lokalen Starkregenereignissen. Starkregenereignisse lassen sich kaum konkret vorhersagen und können bei einer entsprechenden Wetterlage prinzipiell jeden Ort treffen.Sie können nicht verhindert werden, aber die möglichen Schäden können durch verschiedene Maßnahmen begrenzt werden. In der vorliegenden Broschüre  „Kommunales Risikomanagement bei Starkregen“ finden Sie Antworten auf die Fragen:

 

Leitfaden zur Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten in Thüringen

Der „Leitfaden zur Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten (iHWSK) in Thüringen“ richtet sich an die Unterhaltungspflichtigen der Gewässer (z. B. Städte, Gemeinden, Zweckverbände oder Wasser- und Bodenverbände), die beabsichtigen, als Träger dieser Aufgabe ein iHWSK als Grundlage für die Verringerung des Hochwasserrisikos in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erstellen. Der Leitfaden ist aber auch als Richtschnur für die potenziellen Auftragnehmer und die fördernden Institutionen gedacht. Er formuliert die fachlichen Anforderungen, um das Hochwasserrisikomanagement in allen Handlungsbereichen erfolgreich umzusetzen. Ziel ist es außerdem, die Nutzbarkeit der von den Zuwendungsempfängern erhobenen Daten für übergeordnete Zwecke des Freistaates Thüringen sicherzustellen. Damit sollen Doppelarbeit vermieden und Haushaltsmittel gespart werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderprogramm-fuer-Gewaesser.

 

Maßnahmenauswahl für die Hochwasserrisikomanagementpläne

Die Maßnahmenauswahl für die Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgte unter maßgeblicher Beteiligung der Kommunen und Landkreise. Ein Schwerpunkt waren dabei die Maßnahmen auf Ebene der Kommunen. Als Basis für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne wird bis Ende 2015 das Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz aufgestellt. Es wird in enger Abstimmung mit den Gemeinden, Städten, Behörden und der Öffentlichkeit erarbeitet und gilt von 2015 bis 2021. Das Landesprogramm zeigt auf, welche Vorhaben Land, Landkreise, Gemeinden und Städte bis zum Jahr 2021 zum Hochwasserschutz realisieren möchten. Dies können sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen sein. Aus der Aufnahme freiwilliger Maßnahmen in das Landesprogramm entsteht keine gesetzliche Verpflichtung zu deren Umsetzung, vielmehr wird damit angezeigt, dass die Umsetzung bis 2021 angestrebt wird.

Die Kommunen und Landkreise, die in den Hochwasserrisikogebieten liegen, hatten die Möglichkeit, ihre Maßnahmen für das Landesprogramm zu melden. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen in den Entwurf des Landesprogramms aufgenommen wurden, lag alleinig in der Verantwortung der jeweils zuständigen Stelle. Kommunale Maßnahmen wurden daher nur aufgenommen, wenn diese im Rahmen der Maßnahmenabfrage seitens der zuständigen Kommune gegenüber dem Land gemeldet wurden.

Die Maßnahmenabfrage erfolgte über ein Maßnahmenformular, in welchem nur die Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kommunen bzw. der Landkreise/kreisfreien Städte aufgeführt sind:

Hilfestellung bei der Auswahl kommunalen Maßnahmen gab der Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015 bis 2021 und die Maßnahmencheckliste im Anhang 1 des Leitfadens.

Unter Nutzung der Zuordnungstabelle bot der Leitfaden auch Hilfestellung bei der Auswahl der Maßnahmen für die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Gewässerrahmenplan

Der Gewässerrahmenplan enthält die konzeptionelle Maßnahmenplanung in den Schwerpunktgewässern. Er soll als Ergänzung der flussgebietsbezogenen Maßnahmenprogramme Hilfestellung bei der konkreten Umsetzung der Vorhaben zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Herstellung der Durchgängigkeit im Hinblick auf die Erreichung des guten Gewässerzustands geben.

 

Handbuch Gewässerunterhaltung

Das «Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern» zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, wie trotz bestehender Restriktionen aus Nutzungsansprüchen ein Mehr an Naturnähe bestmöglich verwirklicht werden kann. Es richtet sich vor allem an die Gewässerunterhaltungspflichtigen und deren Planer, aber auch an die zuständigen Behörden. Kernstück des Handbuches ist ein Satz von insgesamt 21 Maßnahmensteckbriefen. Ein Entscheidungsbaum unterstützt den Anwender dabei, die für seine Situation zutreffende Maßnahme auszuwählen, wobei das Maßnahmenziel möglichst kosteneffizient erreicht werden soll. Das Handbuch kann als kostenlose Schriftenreihe Nr. 99 beim TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) bestellt oder im Internetauftritt unter folgender Verlinkung heruntergeladen werden.

 

Handlungsempfehlungen zur Flächensicherung

Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorhaben unter dem Aspekt der Flächensicherung bieten die Handlungsempfehlungen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Die unterschiedlichen Methoden des Grunderwerbs vom freihändigen Grunderwerb über schuldrechtliche Verträge bis hin zu Verfahren der Bodenordnung und Flurneuordnung werden beschrieben und verglichen.

Besonderes Augenmerk wurde mit den Themen Betriebsprämienregelung und KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) auf den landwirtschaftlichen Aspekt bei der Flächensicherung gelegt.

Auch die Eingriffsregelung nach dem Naturschutz- und Baurecht bietet Verknüpfungen mit der Umsetzung der Vorhaben. Die Projekte zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Herstellung der Durchgängigkeit können als Kompensationsmaßnahmen z. B. für ein Straßenbauprojekt umgesetzt werden.
Für einen Einblick in die Thematik stehen folgende Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

 

Handlungsanleitung Instrumente zum Hochwasserschutz in der Raumordnung und Bauleitplanung

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