Finanzmittel für die Gewässerunterhaltungs-
verbände stehen bereit!

Am 26.08.2019 hat Umweltministerin Siegesmund die Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung der Gewässerunterhaltung an den Gewässern zweiter Ordnung (VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung – VV-GUzO) unterzeichnet, welche damit in Kraft getreten ist. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die Mittel für die Gewässerunterhaltung und den Aufbau der Verbände an die nach dem ThürGewUVG gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände auszuzahlen. Für die Erfüllung der Gewässerunterhaltungsaufgaben stehen den Gewässerunterhaltungsverbänden für das Jahr 2020 insgesamt 15,5 Mio. € zur Verfügung. Weitere 10 Mio. € können von den Gewässerunterhaltungsverbänden für deren Aufbau auf Antrag bei der Thüringer Aufbaubank abgerufen werden. Den „Antrag auf Zuwendung an die Gewässerunterhaltungsverbände“ und weitere Informationen zur Finanzierung der Gewässerunterhaltungsverbände finden Sie auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/gewaesserunterhaltung.

Mit der Verwaltungsvorschrift werden zudem die Zuweisungen an die Städte und Gemeinden, denen im Jahr 2019 weiterhin die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung obliegt, geregelt. Die Zuweisungen werden durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf Grundlage eines Zuweisungsbescheides (analog der KFA-Zuweisung) veranlasst. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dies Ende des 3./Anfang des 4. Quartals 2019 erfolgen wird.

Die Verwaltungsvorschrift wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung an den Gewässern zweiter Ordnung sowie zur Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände erhalten Sie auf der Internetseite des TMUEN.“

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